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Corona-Informationen

In Niedersachsen gilt ab dem 25.08.2021 die neue Corona-Verordnung. Statt Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich oder auch Sport gibt es nun eine 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist. Die 3G-Regel greift überall dort, wo entweder die neue Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist.

 

Neu ist auch, dass es ab sofort neben der 7-Tage-Inzidenz zwei weitere Leitindikatoren gibt. Berücksichtigt werden jetzt auch die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie der landesweite Anteil der Corona-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen.

 

Werden an fünf aufeinander folgenden Werktagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt jeweils zwei Leitindikatoren überschritten, wird die Warnstufe am übernächsten Tag per Allgemeinverfügung festgestellt. Aufhebung der Warnstufe erfolgt nach dem gleichen Prinzip (fünf Werktage), sofern zwei Leitindikatoren unterschritten werden.

 

Für die Warnstufen zwei und drei hat das Land aktuell noch keine Regelungen festgelegt. Die Gesamtinfektionslage soll vielmehr regelmäßig überprüft und die Corona-Regeln dann verursachungsgerecht angepasst werden. Zusätzliche Maßnahmen werden sich aber wahrscheinlich primär an nichtgeimpfte Personen richten, da von Geimpften und Genesenen kein maßgebliches Risiko ausgeht. Nach Aussage des Landes wäre inhaltlich also beispielsweise für die Warnstufe 2 eine Reduzierung von Kontakten und für Warnstufe 3 eine Minimierung von Kontakten zu erwarten.

 

Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 22. September 2021.

 

Dies alles bedeutet für den Sport in geschlossenen Räumen, dass ab einer Inzidenz von 0 bis 50 ohne Warnstufe weiterhin Abstand gehalten werden muss außerhalb der Sporttätigkeit. Es muss weiterhin eine Maske getragen, auf Hygiene geachtet und gelüftet werden. Während der Sporttätigkeit ist eine Maske sowie Abstand nicht nötig. Hier wird allerdings Abstand vom Land Niedersachsen empfohlen, soweit es machbar ist. Hier entfällt die 3G-Regel. Sollten mehr als 25 Personen zusammenkommen, ist eine Dokumentation nötig mit Kontaktdaten wie gehabt (Name, Adresse, Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit).

 

Sollten Vereine in einer Kneipe oder Gasstätte spielen, ist hier die Pflicht eine Maske zu tragen, wie oben angegeben. Hier müssen die Kontaktdaten weiterhin dokumentiert werden (s. o.)

 

Ab einer Inzidenz von mehr als 50 oder Warnstufe 1 sowie mehr als 25 Personen innerhalb von Räumlichkeiten greift die 3G-Regel in geschlossenen Räumen beim Sport. Trotzdem bitte Abstand halten und Maske tragen außerhalb der Sporttätigkeit. Weiterhin auf Hygiene achten und lüften. Während der Sporttätigkeit sind Maske und Abstand nicht nötig. Hier wird allerdings Abstand vom Land Niedersachsen empfohlen, soweit es machbar ist. Sollten Vereine in einer Kneipe oder Gasstätte spielen tritt hier auch die 3G-Regel in Kraft.

 

Sollte sich jemand testen lassen müssen, wenn die 3G-Regel anzuwenden ist, werden folgende Tests zugelassen:              

Bestätigter PCR-Test (darf nicht älter als 48 Stunden sein)

Bestätigter POC-Test oder Schnelltest (darf nicht älter als 24 Stunden sein)

Selbsttest (unter Aufsicht – nach Absprache mit Organisatoren oder Gegenspielern) mit entsprechender Dokumentation

 

Abweichungen können weiterhin regional bestehen, da die Kommunen die Vorgehensweisen entscheiden. Grundsätzlich empfiehlt sich mit dem Heimteamkapitän in Verbindung zu setzen und zu erfragen, was für Vorgaben am Spielort bestehen.

 

Der NDV-Leitfaden wird in den nächsten Tagen angepasst und veröffentlicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 25. August 2021

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